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Aktualisierungen zum Bürgergeld

Aktualisierung zum Bürgergeld

Wir haben alle Inhalte von Energie-Hilfe.org auf den neuesten Stand gebracht und dabei alle Änderungen, die sich ab Januar 2023 mit der Bürgergeldreform ergeben, eingearbeitet.

Für Betroffene von hohen Heizkosten ist dabei eine Änderung besonders interessant:
Wenn Sie wegen einer Nachzahlung aus der Verbrauchsabrechnung für Heizkosten oder wegen den Kosten zur Brennstoffbeschaffung (z.B. Öltank auffüllen) für einen Monat hilfebedürftig werden und einen Antrag beim Jobcenter stellen, war es bisher notwendig, dass dieser Antrag noch im selben Monat gestellt wurde.
Für Anträge, die im Jahr 2023 gestellt werden, wird für diese Fälle eine verlängerte Antragsfrist eingeräumt. Lesitungen können dann auch rückwirkend bewilligt werden, wenn der Antrag "bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat" (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB II) gestellt wird.

Für Menschen, die sonst ihren Lebensunterhalt mit anderem Einkommen (Erwerbseinkommen, Alg 1, Krankengeld etc.) decken können, ist das eine erhebliche Verbesserung.

Ausgenommen sind dabei jedoch Menschen, die einmalige Ansprüche wegen hohen Heizkosten beim Sozialamt geltend machen müssen - insbesondere Rentner*innen. Denn bei der Sozialhilfe gibt es keine entsprechende Fristverlängerung.

Alle Infos für Betroffene hoher Energiekosten inklusive Musteranträgen finden Sie im Bereich Infos für Betroffene.

Im Bereich der Informationen für Beratende, haben wir ebenfalls alle relevanten Änderungen eingepflegt und eine aktualisierte Fassung der Arbeitshilfe-Energiekosten zum Download bereit gestellt.

 

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